SteuMin
Steuerberatungsgesellschaft
UG (haftungsbeschränkt)

Abgeltungsteuer: Muss die Religionszugehörigkeit der Bank mitgeteilt werden?

Die zum 01.01.2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuer in Höhe von 25% für Einkünfte aus Kapitalvermögen wirkt sich auch auf die Kirchensteuer aus. Jeder Bankkunde hat die Wahl: entweder kann er die auf die Abgeltungsteuer entfallenden Kirchensteuer - auf Antrag - direkt von der Bank einbehalten und abführen lassen oder hiervon abweichend anhand der eingereichten Steuererklärung die Kirchensteuer durch das Finanzamt/Kirchensteueramt festsetzen lassen.
Soll die Bank die Kirchensteuer abführen, muss die Religionszugehörigkeit gegenüber der Bank offengelegt werden.

Neues zu Rechnungen


Zu den Pflichtangaben einer umsatzsteuerlichen Rechnung gehört u.a. eine fortlaufende Nummer. Hierdurch soll aber lediglich sichergestellt werden, dass keine Rechnungsnummer mehrmals vergeben wird. Eine fortlaufende Nummerierung ist daher nicht zwingend erforderlich, wenn die mehrfache Vergabe einer Nummer durch andere Art und Weise ausgeschlossen ist.

Hinweis: Um Missverständnisse bei Betriebsprüfungen zu vermeiden, sollte eine Liste über die vergebenen Rechnungsnummern geführt werden.

 

Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten

Grundsätzlich ist der Verpflegungsmehraufwand für ein- und dieselbe Auswärtstätigkeit auf drei Monate beschränkt. Wird jedoch die betreffende Auswärtstätigkeit nur an bis zu zwei Tagen, ausgehend von einer Fünf-Tage-woche, aufgesucht, gilt sie als untergeordnet. Damit ist die Drei-Monats-Frist für Verpflegungsmehraufwendungen außer Kraft gesetzt.

Hinweis: Seit dem neuen Reisekostenrecht 2008 ist die Drei-Monats-Frist ansonsten ohnehin weggefallen (Fahrtkosten, Übernachtung, Nebenkosten).

 

Fahrtkosten bei Bildungsmaßnahmen

Nach dem Urteil des BFH vom 10.04.2008 ist der Veranstaltungsort einer vorübergehenden Bildungsmaßnahme keine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten des Arbeitnehmers zur  Bildungseinrichtung sind deshalb nicht mit der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe der Werbungskosten zu berücksichtigen bzw. erstattbar.

Pflicht zur Kassenführung

Jedes Unternehmen, das einen Verkauf (auch nur internen Werksverkauf) anbietet, ist verpflichtet eine Kasse zu führen, nicht vorgeschrieben ist dagegen, ob eine offene Ladenkasse oder eine PC-Kasse eingesetzt wird. Die Gastronomie bietet die Ausnahme: Wenn die Kunden das Geschäftsessen steuerlich geltend machen wollen, ist ein maschinell erstellter Beleg nötig. Sofern eine elektronische Registrierkasse eingesetzt wird, müssen die täglichen sog. Kassenabschläge aufbewahrt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine fortlaufende Nummerierung (sog. Z-Nummer) vorhanden ist. Sofern Lücken auftreten, kann die Finanzverwaltung die Buchführung für nicht ordnungsgemäß befinden und ist befugt, Einnahmen hinzuzuschätzen.